Aufbauseminar für Fahranfänger

Die Probezeit beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis-Klasse, ausgenommen Kl. AM und Kl. L, dauert 2 Jahre.

Ist man durch ein A-Delikt oder zwei B-Delikte auffällig geworden, ordnet die Behörde die Teilnahme an einem ASF-Seminar innerhalb einer vorgegebenen Frist an. Die Probezeit verlängert sich zudem auf 4 Jahre.

Ein ASF-Seminar besteht aus 4 Sitzungen á 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt zwischen der 1. und 2. Sitzung. Man muss geschlossen an allen Sitzungsteilen teilnehmen, um den Kurs erfolgreich zu absolvieren.

Der Kurs zieht sich über mindestens 2 maximal 4 Wochen hin.

Da für solche Seminare eine Mindestteilnehmerzahl vorgeschrieben ist, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung!

Bei weiteren Fragen kommen Sie bitte in einer unserer Filialen zu den Anmeldezeiten vorbei oder kontaktieren Sie uns telefonisch!

Wichtig: Bei Auffälligkeiten durch Alkohol oder Drogen, dürfen Sie nicht an einem Seminar in einer Fahrschule teilnehmen! Für diesen Fall gibt es einen gesonderten Kurs mit einem Verkehrspsychologen.