Antrag + Voraussetzungen. Wir helfen dir!

Nach der Anmeldung in deiner Fahrschule Kindermann musst du einen Führerscheinantrag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde stellen. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Osnabrücks bzw. des Landkreises in der dein Hauptwohnsitz gemeldet ist. Diese Aufgabe übernehmen wir gerne für dich. Du bringst uns einfach alle Unterlagen in die Hauptfliale an der Sutthauser Str. vorbei. Sind die Unterlagen vollständig bringen wir diese gerne zum Stadthaus Osnabrück.

Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags ist ca. 4 Wochen. 

Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit kannst du schon Fahrstunden fahren und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig.

Folgende Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bisheriger Führerschein, falls vorhanden
  • Nachweis über die Erste Hilfe. Gültigkeitsdauer unbegrenzt. Nicht nötig bei schon vorhandenem deutschen Führerschein.
  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt. Gültigkeitsdauer 2 Jahre.
  • Biometrisches Passfoto
  • Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde 


Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren - BF17:

  • Passfoto nicht nötig
  • Zusatzerklärung zum Antrag findest du unter Downloads
  • Kopie der Führerscheine aller Begleitpersonen
  • Bearbeitungsgebühr je eingetragene Begleitperson 9 € (Stand 01.01.18)


Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine): 

  • Ausländischer Führerschein im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.
  • Übersetzung des Führerscheins durch den ADAC
  • Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins. Nicht notwendig wenn es im Führerschein steht.
  • Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland. Nicht notwendig, wenn deine erste Anmeldung in Osnabrück erfolgt ist und du seit dem hier ständig wohnst.
  • Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort, Prüfungsart) für die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins aus deinem Heimatland gelten, erfährst du bei unserer Kundenbetreuung.

Hast du deinen Hauptwohnsitz in Osnabrück, ist folgende Fahrerlaubnisbehörde für dich zuständig:

Stadthaus Osnabrück
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück

Öffnungszeiten:
Mo & Mi   8:30 - 12:00 Uhr
Di          10:00 - 14:00 Uhr
Do         13:00 - 16:30 Uhr
Fr          geschlossen

Hast du deinen Hauptwohnsitz in Bad Essen, ist folgende Fahrerlaubnisbehörde für dich zuständig:

Rathaus Bad Essen
Lindenstraße 41/43
49152 Bad Essen

Öffnungszeiten:
Mo - Fr    8:00 - 12:00 Uhr
Mo - Mi  14:00 - 16:00 Uhr
Do         14:00 - 18:00 Uhr